Gebuchte Zahlungsabstimmung stornieren
Wurde eine Zahlungsabstimmung fehlerhaft gebucht, lässt sie sich über den Microsoft Dynamics 365 Business Central Standard stornieren. 365 business Banking ergänzt diesen Vorgang um einen entscheidenden Schritt: Die betroffenen Banktransaktionen werden beim Bankdienst wieder für den erneuten Import freigegeben. Erst dadurch können Sie den Vorgang vollständig neu abstimmen.
Warum das nötig ist
Ohne diese Freigabe bleibt die Banktransaktion beim Bankdienst als bereits verarbeitet vermerkt. Sie wird beim nächsten Abruf nicht mehr geliefert – die Buchungen wären storniert, die Transaktion aber unwiederbringlich abgerufen.
Stornieren
- Wählen Sie Gebuchte Zahlungsabstimmungen in der Suche von Microsoft Dynamics 365 Business Central aus.
- Öffnen Sie die zu stornierende Abstimmung.
- Wählen Sie die Aktion Stornieren und folgen Sie dem Assistenten.
- Der Standard hebt den Bankauszug auf, hebt den Ausgleich der von diesem Buch.-Blatt erzeugten Debitoren-, Kreditoren- und Mitarbeiterposten auf und storniert sie. Mit dem Storno werden auch der Bankposten und die Sachposten derselben Buchung storniert.
- 365 business Banking storniert anschließend die Buchungen der Abstimmung, die dabei stehen geblieben sind, gibt die Banktransaktionen der stornierten Posten beim Bankdienst wieder frei und schließt Vormerkposten, die auf der stornierten Zahlung beruhen.
- Rufen Sie die Banktransaktionen erneut ab und stimmen Sie sie korrekt ab.
In den Zeilen der gebuchten Zahlungsabstimmung zeigt das Feld Storniert an, ob die jeweilige Transaktion in dieser gebuchten Zahlungsabstimmung storniert wurde.
Ausgleich mit offenen Belegen
Wurde eine Zahlung gegen einen noch nicht gebuchten Auftrag oder eine noch nicht gebuchte Rechnung ausgeglichen, entsteht daraus eine Akontozahlung des Debitors und ein Vormerkposten. Beide werden beim Storno mit erfasst: Die Akontozahlung wird ausgeglichen und storniert, der Vormerkposten wird geschlossen und gleicht später keine Rechnung mehr aus.
Buchungen, die der Assistent selbst nicht erreicht
Sachkonto-Ausgleiche storniert der Assistent nicht
Der Storno-Assistent setzt am Debitoren-, Kreditoren- oder Mitarbeiterposten an und storniert über dessen Buchung auch den Bank- und die Sachposten. Wurde eine Zeile ausschließlich gegen ein Sachkonto ausgeglichen, gibt es keinen solchen Posten – der Assistent hebt dann nur den Bankauszug auf und meldet nichts. Die Buchung bleibt bestehen. Rechnen Sie diesen Fall nicht als erledigt ab, bevor Sie den Bankposten geprüft haben.
Transaktion nachträglich freigeben
Wird eine Banktransaktion unabhängig von einem Storno erneut benötigt – etwa weil das Zurücksetzen beim Bankdienst nicht möglich war oder die Abstimmung bereits zuvor storniert wurde –, geben Sie sie manuell frei:
- Öffnen Sie die gebuchte Zahlungsabstimmung.
- Markieren Sie in den Zeilen die betreffenden Transaktionen.
- Wählen Sie die Aktion Transaktion zurücksetzen.
- Es erscheint die Bestätigung, wie viele Transaktionen für den erneuten Import freigegeben wurden.
- Rufen Sie die Banktransaktionen erneut ab.
Nur nach vollständigem Storno
Freigegeben wird eine Transaktion ausschließlich dann, wenn die daraus entstandene Buchung nachweislich storniert ist. Besteht die Buchung noch, bricht die Aktion mit dem Hinweis ab, dass die Buchung zuerst zu stornieren ist. Diese Prüfung verhindert, dass dieselbe Zahlung ein zweites Mal gebucht wird.
Nur für verbundene Bankkonten
Zurückgesetzt werden können ausschließlich Transaktionen von Bankkonten, die als Bankkonto über 365 business Banking verbunden sind. Für Zahlungsdienstleister und für Bankkonten ohne Verbindung ist das Zurücksetzen nicht möglich; die Aktion meldet dann, dass in der Auswahl keine Banktransaktionen enthalten sind, die zum erneuten Import freigegeben werden können.
Dubletten sind ausgeschlossen
Der erneute Abruf prüft wie immer, ob Transaktionen bereits importiert wurden. Freigegebene Transaktionen werden geliefert, alle übrigen nicht erneut angelegt.


