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MwSt.-Abrechnung USt

Für die Umsatzsteuererklärung werden folgende Kennzeichen unterstützt und können direkt in der MwSt.-Abrechnung, als Berechnungsgrundlage, angegeben werden:

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass einige Kennzeichen in der Umsatzsteuererklärung mit Bemessungsgrundlage und MwSt.-Betrag angegeben werden müssen (bspw. Kennzeichen 177 - Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent). In diesem Fall ist die Kennzeichen mehrfach, jeweils mit der Betragsart Bemessungsgrundlage und (MwSt.-)Betrag zu erfassen.

Vordruckzeile Kennzeichen Drucktext XML-Name
33 238 Umsatz im Kalenderjahr Vorjahr (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) E3002301
34 239 Umsatz im Kalenderjahr (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) E3002401
38 177 Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent E3003304
39 178 Unentgeltliche Wertabgaben - Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 19 Prozent E3003406
40 179 Unentgeltliche Wertabgaben - Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 19 Prozent E3003506
41 275 Lieferungen und sonstige Leistungen zu 7 Prozent E3004402
42 195 Unentgeltliche Wertabgaben - Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 7 Prozent E3003704
43 196 Unentgeltliche Wertabgaben - Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 7 Prozent E3003804
45 155 Umsätze zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3005001
45 156 Umsätze zu anderen Steuersätzen E3005002
48 777 Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-Identifikationsnummer (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3005201
49 255 Steuerpflichtige Lieferungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) von Sägewerkserzeugnissen, die in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführt sind (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3005301
49 256 Steuerpflichtige Lieferungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) von Sägewerkserzeugnissen, die in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführt sind E3005302
51 344 Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) von Getränken, die in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführt sind, sowie von alkoholischen Flüssigkeiten (zum Beispiel Wein) zu 8,3 Prozent E3005004
52 257 Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) von Getränken, die in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführt sind, sowie von alkoholischen Flüssigkeiten (zum Beispiel Wein) - Umsätze zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3005701
52 258 Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) von Getränken, die in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführt sind, sowie von alkoholischen Flüssigkeiten (zum Beispiel Wein) - Umsätze zu anderen Steuersätzen E3005702
53 361 Übrige steuerpflichtige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, für die keine Steuer zu entrichten ist (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3005801
56 317 Steuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte Anzahlungen infolge des Wechsels der Besteuerungsform E3102901
58 319 Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen und ähnlich wegen Steuersatzänderung E3005901
63 741 an Abnehmer mit USt-Identifikationsnummer (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3103301
64 744 neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-Identifikationsnummer (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3103401
65 749 neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3103501
71 237 Summe der Zeilen 67 bis 70 (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3104201
73 286 nach § 4 Nummer 12 UStG (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und so weiter) (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3104401
80 791 von bestimmten Gegenständen und Anlagegold nach §§ 4b und 25c UStG (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3100901
82 781 zum Steuersatz von 19 Prozent E3100903
83 793 zum Steuersatz von 7 Prozent E3101302
84 798 zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3101303
84 799 zu anderen Steuersätzen E3101304
85 794 neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3 UStG) von Lieferern ohne USt-Identifikationsnummer zum allgemeinen Steuersatz (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3101401
85 796 neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3 UStG) von Lieferern ohne USt-Identifikationsnummer zum allgemeinen Steuersatz E3101402
89 852 Lieferungen, die der Auslagerung vorangegangen sind (§ 4 Nummer 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 UStG) (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3102804
89 853 Lieferungen, die der Auslagerung vorangegangen sind (§ 4 Nummer 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 UStG) E3102805
92 742 Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer (volle EUR) E3101801
94 751 zum Steuersatz von 19 Prozent E3101702
95 746 zum Steuersatz von 7 Prozent E3102302
96 747 zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3102303
96 748 zu anderen Steuersätzen E3102304
99 846 Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3102205
99 847 Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) E3102206
100 873 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG) (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3102307
100 874 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG) E3102308
101 877 Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG) (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer) E3102503
101 878 Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG) E3102504
105 209 Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet E3105301
107 208 Beförderungs- und Versendungslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet bis zum 30.06.2021 (§ 3c UStG) in Abschnitt B oder C enthalten E3105501
108 206 Beförderungs- und Versendungslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet bis zum 30.06.2021 (§ 3c UStG) in anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern E3105601
111 213 Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie ab dem 1.7.2021 innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG in Abschnitt B oder C enthalten E3105101
112 214 Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie ab dem 1.7.2021 innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG in anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern E3105102
113 211 Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Absatz 1a UStG E3105602
114 721 Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG E3105702
115 205 Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) E3105801
116 204 In den Zeilen 108, 112, 114 und 115 enthaltene Umsätze, die nach § 15 Absatz 2 und 3 UStG den Vorsteuerabzug ausschließen E3105901
117 212 Auf den inländischen Streckenanteil entfallende Umsätze grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Absatz 3 UStG) E3106001
118 650 Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) E3106101
122 320 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) E3006201
123 761 Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG) E3006301
124 762 Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG) E3006401
125 466 Vorsteuerabzug für die Steuer, die der Abnehmer als Auslagerer nach § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG schuldet (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) E3006503
126 467 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG) E3006502
127 333 Vorsteuerbeträge, die nach den allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§ 23 UStG) E3006501
128 334 Vorsteuerbeträge nach dem Durchschnittssatz für bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 23a UStG) E3006601
129 759 Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG) E3006701
130 760 Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG) E3006801
132 637 Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG (in den Zeilen 122, 127 bis 129 enthalten) E3007001

Siehe auch