Die 365 business ERiC Extension für Microsoft Dynamics 365 Business Central unterstützt aktuell folgende ELSTER Steuerdatenarten:
Name | Datenart | Beschreibung |
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Umsatzsteuervoranmeldung | UStVA | Umsatzsteuervoranmeldungen müssen von Unternehmern monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden, um eine bereits entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden und abzuführen bzw. bei einem Vorsteuerüberschuss erstattet zu bekommen. |
Zusammenfassende Meldung | ZMDO | Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats bzw. Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder ab 1. Januar 2010 sonstige Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgeführt hat, an das Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung elektronisch zu übermitteln (§ 18a UStG). Gemeldet werden müssen innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und nicht im Inland steuerbare sonstige Leistungen. In dieser Meldung werden die Bemessungsgrundlagen aller betroffenen Leistungen, zusammengefasst nach den Umsatzsteueridentifikationsnummern der Leistungsempfänger, angegeben. Zusätzlich sind gegebenenfalls Hinweise auf innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte aufzunehmen (§ 18a UStG). |
Antrag auf Dauerfristverlängerung | UStDV | Ein Unternehmer möchte mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung erreichen, dass sein Finanzamt ihm eine einmonatige Frist zur Abgabe seiner Umsatzsteuervoranmeldung gewährt. Eine genehmigte Dauerfristverlängerung gilt nicht nur für die dem Antrag folgende Umsatzsteuervoranmeldung, sondern für sämtliche dem Antrag folgenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Sie gilt nicht für die Zusammenfassende Meldung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist jedoch nicht zulässig für die Umsatzsteuerjahreserklärung. |
Antrag auf Dauerfristverlängerung mit Anmeldung der Sondervorauszahlung | UStDV | Bei Unternehmern mit der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ergeht die Dauerfristverlängerung nur unter der Auflage der Anmeldung einer Sondervorauszahlung. Die Sondervorauszahlung beträgt jährlich 1/11 der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr (§ 47 Abs. 1 und § 48 Abs. 2 UStDV). Wurden im Vorjahr bereits Sondervorauszahlungen geleistet, sind diese für die Berechnung der Sondervorauszahlungen des laufenden Jahres aus der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres herauszurechnen. Die Sondervorauszahlung wird auf dem gleichen Vordruck wie die Dauerfristverlängerung angemeldet. In der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember rechnet sich der Unternehmer dann die Sondervorauszahlung wieder als Erstattung an. Dieses Verfahren soll einen möglichen Zinsvorteil abschöpfen, welchen sich der Unternehmer durch spätere Zahlung der Umsatzsteuervorauszahlungen verschafft. Die Sondervorauszahlung ist zum 10.02. jährlich anzumelden und zu entrichten. |
Antrag auf Fristverlängerung | Fristverlaengerung | Mit dem Antrag auf Fristverlängerung möchte ein Unternehmer erreichen, dass sein Finanzamt ihm eine Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Steuererklärung gewährt. Dabei kann der Antrag auf Fristverlängerung für verschiedene Steuerarten beantragt werden. |
Umsatzsteuererklärung | USt | Die Umsatzsteuererklärung hat jedes Unternehmen bzw. jeder umsatzsteuerpflichtige und selbständig Tätige einmal im Jahr zu erstellen. Bei der Umsatzsteuererklärung werden alle Formen des entgeltlichen Tätigwerdens eines Unternehmens erfasst. Umsatzsteuern fallen sowohl auf Verkäufe als auch auf Dienstleistungen an. Die Abgabefrist ist der 31. Mai des Folgejahres. |
One-Stop-Shop (OSS) | OSS | Der One-Stop-Shop (OSS) und die Fernverkäufe ab dem 01.07.2021 sind die größte Reform der Umsatzsteuer für den EU-Onlinehandel und sollen den innergemeinschaftlichen Handel endlich vereinfachen. Die Besteuerung erfolgt ab einem Gesamtwert von 10.000 € im Bestimmungsland, die bisherigen Lieferschwellen entfallen. Die Mehrwertsteuer muss nur noch bei einer zentralen Registrierungsstelle pro Land angemeldet werden, Umsatzsteueranmeldungen in einzelnen Ländern werden damit überflüssig. Hinweis: Aktuell wird die elektronische Übermittlung, mit Hilfe der ELSTER Rich Client (ERiC) Bibliothek, nicht unterstützt. Das BZSt hat zum Zweck der elektronischen Meldung im Onlineportal “Mein BOP” einen CSV-Import zur Verfügung gestellt. |
Siehe auch
- ELSTER Steuerdaten
- Datenart - USt.-Voranmeldung - Dokumentation
- Datenart - Zusammenfassende Meldung - Dokumentation
- Datenart - Dauerfristverlängerung - Dokumentation
- Datenart - Antrag auf Fristverlängerung - Dokumentation
- Datenart - Umsatzsteuererklärung - Dokumentation
- Datenart - One-Stop-Shop (OSS) - Dokumentation