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365 business development
VAT Statement Setup

Umsatzsteuervoranmeldung

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MwSt.-Abrechnung UStVA

Für die USt.-Voranmeldung werden folgende Kennzeichen unterstützt und können direkt in der MwSt.-Abrechnung, als Berechnungsgrundlage, angegeben werden:

KennzeichenDrucktext
81Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19%
86Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 7%
35Steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen
36Steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen
77Lieferungen an land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach §24 UStG an Abnehmer mit USt-IdNr.
76Umsätze, für die eine Steuer nach §24 UStG zu entrichten ist
80Umsätze, für die eine Steuer nach §24 UStG zu entrichten ist
41Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug: Innergem. Lief. an Abnehmer mit USt-IdNr.
44Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug: Innergem. Lief. neuer Fhzg. an Abnehmer ohne USt-IdNr.
49Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug: Innergem. Lief. neuer Fhzg. außerh. eines Unternehmes
43Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug: Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
48Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (z.B. Umsätze nach §4 Nr.8 bis 29 UStG)
91Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe (§§ 4b un 25c UStG)
89Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19%
93Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7%
95Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen
98Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen
94Steuerpflichtige innergem. Erwerbe neuer Fhzg. von Lieferern ohne USt-IdNr. zum allg. Steuersatz
96Steuerpflichtige innergem. Erwerbe neuer Fhzg. von Lieferern ohne USt-IdNr. zum allg. Steuersatz
46Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG
47Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG
73Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Umsätze, die unter das GrEStG fallen
74Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Umsätze, die unter das GrEStG fallen
84Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG
85Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG
42Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergem. Dreiecksgeschäften (§25b UStG)
60Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempf. die Steuer nach §13b Abs. 5 UStG schuldet
21Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG
45Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)
66Abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des §13a Abs. 1 Nr. 6 UStG und aus innergem. Dreiecksgeschäften
61Vorsteuerbeträge aus dem innergem. Erwerb von Gegenständen (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG)
62Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)
67Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des §13b UStG (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)
63Vorsteuerbeträge, die nach allgem. Durchschnittssätze berechnet sind (§§23 und 23a UStG)
59Vorsteuerabzug für innergem. Lieferungen neuer Fhzg. außerhalb eines Unternehmens (§2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des §19 Abs. 1 UStG (§15 Abs. 4a UStG)
64Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§15a UStG)
65Andere Steuerbeträge: Steuer infolge des Wechsels der Besteuerungsform sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.ä. wegen Steuersatzänderungen
69In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§14c UStG) oder Steuerbeträge von einem Auslagerer oder Lagerhalter nach §13a Abs. 1 Nr. 6 UStG geschuldet werden
39Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss: Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung
83Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung - Verbleibender Überschuss (bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen)
50Ergänzende Angaben zu Minderungen nach §17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG: Minderung der Bemessungsgrundlage (in den Zeilen 20 bis 24 enthalten)
37Ergänzende Angaben zu Minderungen nach §17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG: Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge

Siehe auch

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