Dynamische Token-Längen
Geschäftswert
Beim automatischen Zahlungsausgleich zerlegt 365 business Banking den Verwendungszweck einer Banktransaktion in einzelne Token und vergleicht diese mit den Belegreferenzen offener Posten. Zu kurze Zeichenfolgen wurden dabei bisher über eine feste Untergrenze verworfen, um Rauschen aus dem Verwendungszweck herauszufiltern.
Diese feste Grenze wird jedoch zum Problem, sobald die tatsächlichen Belegreferenzen kürzer sind – etwa bei Shop-Bestellnummern wie 46006 mit nur fünf Zeichen. Solche Belege wurden nie gefunden, obwohl die Nummer eindeutig im Verwendungszweck stand, und mussten manuell ausgeglichen werden.
Mit den dynamischen Token-Längen richtet sich die zulässige Token-Länge nach Ihren echten Daten statt nach einem festen Wert.
Funktionsbeschreibung
365 business Banking ermittelt die zulässige Mindest- und Höchstlänge eines Tokens automatisch aus den tatsächlich vorhandenen Werten in Ihrem Mandanten:
- Ausgewertet werden die in den Zahlungsausgleichseinstellungen unter Zahlungsausgleich Felder konfigurierten Felder.
- Betrachtet werden die Werte dieser Felder in den offenen Debitorenposten der Belegarten Rechnung und Gutschrift.
- Aus der kürzesten und der längsten dort vorkommenden Zeichenfolge ergeben sich Unter- und Obergrenze für die Token-Extraktion.
Der Verwendungszweck der Zahlungsabstimmungsbuch.-Blattzeile – einschließlich der zusätzlichen Transaktionsinformationen – wird anschließend mit genau diesen Grenzen in Token zerlegt. Damit werden kurze Belegreferenzen gefunden, ohne dass die Trefferqualität durch beliebig kurze Zufallsfolgen verwässert wird.
Die ermittelten Grenzen werden je Sitzung zwischengespeichert und beim Neuaufbau des Postenindex aktualisiert.
Keine Einrichtung erforderlich
Die dynamischen Token-Längen sind automatisch aktiv und werden nicht separat eingerichtet. Indirekt steuern Sie sie über die Zahlungsausgleich Felder: welche Felder dort konfiguriert sind, bestimmt, welche Werte in die Längenermittlung eingehen.
Rückfallwerte
Lassen sich keine Werte ermitteln – etwa weil keine offenen Debitorenposten mit gefüllten Zahlungsausgleich-Feldern vorliegen – gelten die Grenzen 4 bis 30 Zeichen.
Weitere Informationen zum automatischen Zahlungsausgleich finden Sie im Artikel Bankkontoabstimmung.


