title: ELSTER Validierungsmeldung
Dieser Artikel unterstützt Sie bei der Lösung der ELSTER Validierungsmeldung:
Die Gesamtsumme stimmt nicht mit dem erwarteten Wert aus der Umsatzsteuervoranmeldung überein. Bitte überprüfen Sie die Einrichtung der MwSt.-Abrechnung und der MwSt.-Posten, damit die Beträge übereinstimmen. Ein nicht übereinstimmender Wert kann zu weiteren Rückfragen seitens des Finanzamtes führen.
Ursache
Nach der Berechnung der Zusammenfassenden Meldung wird die ermittelte Gesamtsumme mit der Umsatzsteuervoranmeldung, bzw. der MwSt.-Abrechnung, für denselben Zeitraum verglichen. In der zusammenfassenden Meldung sind folgende Umsatzarten, die zusammengefasst in der Umsatzsteuervoranmeldung deklariert wurden, zu übermitteln:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG an Abnehmer mit USt-IdNr. (UStVA-Steuerkennzahl
41) - Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG (UStVA-Steuerkennzahl
21) - Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften gem. § 25b Abs. 2 UStG (UStVA-Steuerkennzahl
42)
Die Summe der beiden Meldungen sollte grundsätzlich übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall wird die o.g. Warnmeldung ausgegeben, um den Anwender auf mögliche Unstimmigkeiten hinzuweisen.
Die Ursachen für abweichende Beträge können unterschiedlich sein. Eine Möglichkeit ist bspw. dass ein nicht EU-Land (z.B. GB) innerhalb der MwSt.-Abrechnung für die UStVA verwendet wird:

Hinweis
Bei der Berechnung der Zusammenfassenden Meldung wird explizit auf das Kennzeichen EU-Länder-/Regionscode geprüft. Nur Länder mit einem entsprechenden Wert im Feld EU-Länder-/Regionscode werden als EU-Land angesehen.
Lösung
Korrigieren Sie die MwSt.-Abrechnung für die UStVA-Berechnung bzw. prüfen Sie die korrekte Zuweisung der MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe an den entsprechenden Debitoren und MwSt.-Posten.


