import { Callout } from "zudoku/ui/Callout";

# Gebuchte Zahlungsabstimmung stornieren

## Geschäftswert

Eine fehlerhaft abgestimmte Banktransaktion lässt sich im Microsoft Dynamics 365 Business Central Standard über die gebuchte Zahlungsabstimmung stornieren. Damit sind die Buchungen bereinigt – die Banktransaktion selbst bleibt jedoch beim Bankdienst als bereits verarbeitet vermerkt. Beim nächsten Abruf wird sie deshalb nicht erneut geliefert, und eine korrekte Abstimmung ist nur noch von Hand möglich.

Mit dieser Funktion wird die Banktransaktion beim Stornieren wieder für den erneuten Import freigegeben. Der Vorgang kann damit vollständig neu abgestimmt werden.

## Funktionsbeschreibung

Das Stornieren selbst erfolgt über die Standard-Aktion der **gebuchten Zahlungsabstimmung**. 365 business Banking setzt dabei zusätzlich die betroffenen Banktransaktionen beim Bankdienst zurück, sodass sie beim nächsten Abruf der Banktransaktionen erneut geliefert werden.

Die gebuchte Zahlungsabstimmungszeile führt das Feld **Storniert** mit. Es zeigt an, ob die Transaktion in dieser gebuchten Zahlungsabstimmung storniert wurde.

### Transaktion nachträglich freigeben

Für den Fall, dass eine Transaktion unabhängig vom Storno erneut benötigt wird, steht in der gebuchten Zahlungsabstimmung die Aktion **Transaktion zurücksetzen** zur Verfügung. Sie gibt die markierten Banktransaktionen für den erneuten Import frei; anschließend rufen Sie die Banktransaktionen erneut ab.

<Callout type="note" title="Nur für verbundene Bankkonten">
Zurückgesetzt werden können nur Transaktionen von Bankkonten, die als **Bankkonto** über 365 business Banking verbunden sind. Für Zahlungsdienstleister und für Bankkonten ohne Verbindung ist das Zurücksetzen nicht möglich – die Aktion meldet in diesem Fall, dass in der Auswahl keine Banktransaktionen enthalten sind, die zum erneuten Import freigegeben werden können.
</Callout>

Weitere Informationen finden Sie im Artikel [Gebuchte Zahlungsabstimmung stornieren](../../reverse-posted-reconciliation.mdx).
