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MwSt.-Abrechnung UStVA

Für die USt.-Voranmeldung werden folgende Kennzeichen unterstützt und können direkt in der MwSt.-Abrechnung, als Berechnungsgrundlage, angegeben werden:

Kennzeichen Drucktext
81 Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19%
86 Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 7%
35 Steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen
36 Steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen
77 Lieferungen an land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach §24 UStG an Abnehmer mit USt-IdNr.
76 Umsätze, für die eine Steuer nach §24 UStG zu entrichten ist
80 Umsätze, für die eine Steuer nach §24 UStG zu entrichten ist
41 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug: Innergem. Lief. an Abnehmer mit USt-IdNr.
44 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug: Innergem. Lief. neuer Fhzg. an Abnehmer ohne USt-IdNr.
49 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug: Innergem. Lief. neuer Fhzg. außerh. eines Unternehmes
43 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug: Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
48 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (z.B. Umsätze nach §4 Nr.8 bis 29 UStG)
91 Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe (§§ 4b un 25c UStG)
89 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19%
93 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7%
95 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen
98 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen
94 Steuerpflichtige innergem. Erwerbe neuer Fhzg. von Lieferern ohne USt-IdNr. zum allg. Steuersatz
96 Steuerpflichtige innergem. Erwerbe neuer Fhzg. von Lieferern ohne USt-IdNr. zum allg. Steuersatz
46 Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG
47 Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG
73 Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Umsätze, die unter das GrEStG fallen
74 Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Umsätze, die unter das GrEStG fallen
84 Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG
85 Leistungsempf. als Steuerschuldner (§13b UStG): Sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG
42 Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergem. Dreiecksgeschäften (§25b UStG)
60 Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempf. die Steuer nach §13b Abs. 5 UStG schuldet
21 Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG
45 Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)
66 Abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des §13a Abs. 1 Nr. 6 UStG und aus innergem. Dreiecksgeschäften
61 Vorsteuerbeträge aus dem innergem. Erwerb von Gegenständen (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG)
62 Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)
67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des §13b UStG (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)
63 Vorsteuerbeträge, die nach allgem. Durchschnittssätze berechnet sind (§§23 und 23a UStG)
59 Vorsteuerabzug für innergem. Lieferungen neuer Fhzg. außerhalb eines Unternehmens (§2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des §19 Abs. 1 UStG (§15 Abs. 4a UStG)
64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§15a UStG)
65 Andere Steuerbeträge: Steuer infolge des Wechsels der Besteuerungsform sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.ä. wegen Steuersatzänderungen
69 In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§14c UStG) oder Steuerbeträge von einem Auslagerer oder Lagerhalter nach §13a Abs. 1 Nr. 6 UStG geschuldet werden
39 Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss: Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung
83 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung - Verbleibender Überschuss (bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen)
50 Ergänzende Angaben zu Minderungen nach §17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG: Minderung der Bemessungsgrundlage (in den Zeilen 20 bis 24 enthalten)
37 Ergänzende Angaben zu Minderungen nach §17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG: Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge

Siehe auch