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Mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung möchte ein Unternehmer erreichen, dass sein Finanzamt ihm eine einmonatige Frist zur Abgabe seiner Umsatzsteuervoranmeldung gewährt. Eine genehmigte Dauerfristverlängerung gilt nicht nur für die dem Antrag folgende Umsatzsteuervoranmeldung, sondern für sämtliche dem Antrag folgenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Sie gilt nicht für die Zusammenfassende Meldung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist jedoch nicht zulässig für die Umsatzsteuerjahreserklärung.

Bei Unternehmern mit der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ergeht die Dauerfristverlängerung nur unter der Auflage der Anmeldung einer Sondervorauszahlung. Die Sondervorauszahlung beträgt jährlich 1/11 der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr (§ 47 Abs. 1 und § 48 Abs. 2 UStDV). Wurden im Vorjahr bereits Sondervorauszahlungen geleistet, sind diese für die Berechnung der Sondervorauszahlungen des laufenden Jahres aus der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres herauszurechnen. Die Sondervorauszahlung wird auf dem gleichen Vordruck wie die Dauerfristverlängerung angemeldet. In der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember rechnet sich der Unternehmer dann die Sondervorauszahlung wieder als Erstattung an. Dieses Verfahren soll einen möglichen Zinsvorteil abschöpfen, welchen sich der Unternehmer durch spätere Zahlung der Umsatzsteuervorauszahlungen verschafft. Die Sondervorauszahlung ist zum 10.02. jährlich anzumelden und zu entrichten.

So erstellen Sie eine Dauerfristverlängerung

  1. Wählen Sie ELSTER Steuerdaten in der Suche von Business Central.
  2. Klicken Sie auf Neu.
  3. Wählen Sie die Datenart UStDV - Dauerfristverlängerung.
  4. Geben Sie eine Beschreibung ein.
  5. Geben Sie ein Startdatum ein, für welches die Meldung gilt.

    Beispiel:
    Geben Sie 01.01.2021 an, wenn Sie die Dauerfristverlängerung ab Januar 2021 beantragen möchten.
  6. Wenn Sie zusätzliche Informationen für die Bearbeitung an das Finanzamt senden möchten, können Sie diese im Feld Zusätzliche Informationen erfassen.
  7. Klicken Sie auf XML-Datei übertragen um die Steuerdatei einzureichen und elektronisch an die deutschen Steuerbehörden zu übermitteln.

So erstellen Sie eine Dauerfristverlängerung mit Anmeldung der Sondervorauszahlung

  1. Wählen Sie ELSTER Steuerdaten in der Suche von Business Central.
  2. Klicken Sie auf Neu.
  3. Wählen Sie die Datenart UStDV - Dauerfristverlängerung.
  4. Geben Sie eine Beschreibung ein.
  5. Geben Sie ein Startdatum ein, für welches die Meldung gilt.

    Beispiel:
    Geben Sie 01.01.2021 an, wenn Sie die Dauerfristverlängerung ab Januar 2021 beantragen möchten.
  6. Wählen Sie welcher MwSt.-Posten Status (Offen und/oder geschlossen) für die Berechnung genutzt werden soll.
  7. Wählen Sie welche Buchungsdaten bei der Ermittlung der MwSt.-Posten berücksichtigt werden müssen. In der Regel wählen Sie den Wert Innerhalb Periode aus.
  8. Wenn Sie zusätzliche Informationen für die Bearbeitung an das Finanzamt senden möchten, können Sie diese im Feld Zusätzliche Informationen erfassen.
  9. Klicken Sie auf Berechnen, um die Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das letzte Kalenderjahr und das zu übermittelende 1/11 der Summe zu berechnen.
  10. Prüfen und korrigieren Sie bei Bedarf die ermittelten Werte.
  11. Klicken Sie auf XML-Datei übertragen, um die Steuerdatei einzureichen und elektronisch an die deutschen Steuerbehörden zu übermitteln.

Weitere Optionen

Zusätzlich zu den oben genannten Einstellungen können Sie folgende Optionen setzen:

Name Beschreibung
Testübertragung Gibt an, dass diese Steuermeldung nur zu Testzwecken dient. Diese Steuerübertragung wird nach der Übermittlung von ELSTER gelöscht und nicht verarbeitet.
Berichtigte Anmeldung Gibt an, dass es sich bei dieser Steuermeldung um eine korrigierte Mitteilung handelt. Nachdem Sie eine Steuermeldung für einen bestimmten Zeitraum erfolgreich übertragen haben, müssen Sie diese Option einstellen, damit Sie eine aktualisierte Steuermeldung übertragen können.

Siehe auch